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Silvester- Böller Abbrennverbot

Veröffentlicht von am 2. April 2025

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Am 13.03.2025 hat der Amtsausschuss beschlossen, in Zukunft private Silvesterfeuerwerke inselweit auf Föhr ganzjährig und generell zu verbieten. Die Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche oder sonstige Emissionen vom 14.06.2022 wurde entsprechend geändert.

Somit wird das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 am 31.12.2025 und am 01.01.2026 und auch zukünftig auf Föhr verboten sein. Dieses Verbot gilt im gleichen Maße für die Insel Amrum. Das Amt Föhr-Amrum hat die Einzelhändler der Insel Föhr bereits entsprechend informiert.

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Mit dem Verbot unterstützt das Amt Föhr-Amrum die Nachhaltigkeitsstrategie der Inseln Föhr und Amrum und drückt seine Wertschätzung gegenüber der Umwelt und den Tieren aus.
Den genauen Wortlaut der Änderung der Amtsverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche oder sonstige Emissionen vom 14.06.2022 kann hier eingesehen werden. << Hier weiterlesen >>

Titelbild: Addobe Media von El Paparazzo

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